ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Geltungsbereich
Gemäß Artikel L. 441-6 des französischen Handelsgesetzbuches bilden die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen die alleinige Grundlage der Geschäftsbeziehung. Sie gelten automatisch für Aufträge an WEBDYN, einer Aktiengesellschaft mit Vorstand und Aufsichtsrat, mit Sitz in 24 rue des Gaudines, 78100 Saint-Germain en Laye, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Versailles unter der Nummer 414 834 028 (nachfolgend “Lieferant“); für die Lieferung von Sachgütern (nachfolgend „Waren„) oder das Erbringen von Dienstleistungen (nachfolgend „Dienstleistungen„), wie sie in dem beim Lieferanten eingegangenen Auftragsformular oder dem Vertrag, dem die Waren oder Dienstleistungen unterliegen, festgelegt sind und der ausdrücklich auf diese allgemeinen Verkaufsbedingungen verweist. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ohne Einschränkung oder Vorbehalt für alle Aufträge für Waren und/oder Dienstleistungen, die der Lieferant erhält, ungeachtet der Klauseln, die in den Unterlagen des Kunden (nachfolgend “Kunde“) und insbesondere in seinen allgemeinen Einkaufsbedingungen enthalten sind. Gemäß den geltenden Vorschriften werden die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen automatisch jedem Kunden mitgeteilt, der sie anfordert, um ihm die Möglichkeit zu geben, dem Lieferanten einen Auftrag zu erteilen. Sie werden auch jedem Kunden vor dem Abschluss eines Einzelvertrags gemäß Artikel L. 441-7 des französischen Handelsgesetzbuchs innerhalb der gesetzlichen Fristen mitgeteilt. Die Angaben in den Katalogen, Prospekten und Preisen des Lieferanten sind als Richtwert zu verstehen und können jederzeit geändert werden, wobei sich der Lieferant das Recht vorbehält, alle Änderungen vorzunehmen, die ihm zweckdienlich erscheinen.
Auftrag
Der Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen ist erst dann abgeschlossen, wenn ein Angebot erstellt wurde, in dem die Waren und/oder Dienstleistungen, die Menge, der Preis und die Zahlungsbedingungen angegeben sind, und wenn der Lieferant den Auftrag des Kunden ausdrücklich und schriftlich angenommen hat, was durch eine Empfangsbestätigung des Lieferanten belegt wird. Im Falle einer Auftragsänderung können die zuvor gewährten Konditionen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht erneuert werden.
Preis
Die Waren und/oder Dienstleistungen werden zu den am Tag des Auftrags geltenden Preisen des Lieferanten geliefert, und zwar gemäß dem zuvor vom Lieferanten erstellten und vom Kunden gemäß den Bestimmungen des obigen Artikels 2 akzeptierten Angebot. Die Preise verstehen sich netto und ohne Steuern. Für jede Lieferung von Waren und/oder erbrachte Dienstleistung wird vom Lieferanten eine Rechnung erstellt und dem Kunden ausgehändigt.
Zeiten für das Liefern von Waren und/oder Erbringen Dienstleistungen
Die dem Kunden vom Lieferanten mitgeteilten Lieferzeiten sind nur als Richtwerte zu verstehen. Lieferverzögerungen können in keiner Weise die Stornierung der Bestellung durch den Kunden oder die Zahlung einer Entschädigung oder die Anwendung von Verzugsstrafen nach sich ziehen.
Der Lieferant ist von Rechts wegen von jeder zeitlichen Verpflichtung in Bezug auf seine Lieferungen von Waren und/oder das Erbringen von Dienstleistungen entbunden und behält sich das Recht vor, diese auszusetzen, wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten wurden oder im Falle höherer Gewalt.
Transport und Lieferungen der Waren
Die Waren werden auf Kosten des Kunden versandt, verpackt und versichert. Die Versicherung erfolgt durch den Lieferanten bis zum Ort der Lieferung.
Der Lieferant kann bei Verlust, Beschädigung oder Verletzung der Waren nicht in Regress genommen werden, wenn nicht innerhalb von maximal zwei Tagen nach Erhalt der Waren eine Schadensmeldung per Einschreiben mit Rückschein an den Spediteur gesandt wurde. Dieser Bericht muss klare Vorbehalte enthalten.
Warenrückgabe
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung dürfen keine Waren an den Lieferanten zurückgegeben werden. Die Rückgabe kann sich nur auf Waren beziehen, die in keiner Weise verändert wurden und sich in der Originalverpackung befinden. Die Kosten für den Transport und die Einlagerung gehen zu Lasten des Kunden.
Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung ihres Preises durch den Kunden Eigentum des Lieferanten, ungeachtet der Annahme eines Wechsels.
Zahlungsbedingungen
Für Kunden, die kein Konto haben, ist die Zahlung in bar zum Zeitpunkt des Auftrags fällig.
Für jeden Kunden mit einem Konto sind Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer Rechnung fällig.
Gewährleistung - Haftung
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Datum der Lieferung der Waren und/oder der erbrachten Dienstleistungen. Auf keinen Fall kann der Austausch von Teilen oder die Reparatur die Gewährleistungsfrist verlängern. Die Reparatur erfolgt in den Werkstätten des Verkäufers, wobei die Kosten für die Rücksendung des Materials zu Lasten der Versender gehen.
Der Lieferant haftet dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen für jede Vertragswidrigkeit der Waren und/oder Dienstleistungen sowie für jeden verborgenen Mangel, der auf einen Fehler in der Konstruktion oder Lieferung der genannten Waren und/oder Dienstleistungen zurückzuführen ist, unter Ausschluss jeglicher Fahrlässigkeit oder Schuld des Kunden. Die Haftung des Lieferanten tritt nur bei nachgewiesenem Verschulden ein und ist auf unmittelbare Schäden unter Ausschluss von mittelbaren Schäden gleich welcher Art beschränkt. Zur Geltendmachung seiner Rechte hat der Kunde unter Androhung des Verlustes jeglicher diesbezüglicher Ansprüche den Lieferanten innerhalb einer Frist von maximal sieben (7) Tagen ab Entdeckung der Mängel schriftlich über deren Vorliegen zu informieren. Der Lieferant wird die als mangelhaft erkannten Produkte und/oder Dienstleistungen auf seine Kosten in einer angemessenen und mit dem Kunden abgestimmten Weise nachbessern oder nachbessern lassen. In jedem Fall ist die Haftung des Lieferanten auf den Betrag beschränkt, den der Kunde für die Lieferung der Produkte und/oder Dienstleistungen gezahlt hat, ohne Steuern.
Recht auf geistiges Eigentum
Keine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist so auszulegen, dass dadurch dem Kunden ein wie auch immer geartetes Recht auf geistiges Eigentum oder eine wie auch immer geartete Lizenz an den vom Lieferanten gehaltenen Rechten an geistigem Eigentum (gewerbliches Eigentum und literarisches und künstlerisches Eigentum), wie z. B. Patenten, Geschmacksmustern und Marken, Urheberrechten oder deren Anmeldung, eingeräumt wird.
Die Weitergabe von Informationen durch den Lieferanten an den Kunden kann in keinem Fall so ausgelegt werden, dass dem Kunden ausdrücklich oder stillschweigend ein wie auch immer geartetes Recht an diesen Informationen oder an den wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen, Materialien, Erfindungen, Entdeckungen, Know-how, Verbesserungen dieses Know-hows oder Geschäftsgeheimnissen, auf die sich diese Informationen beziehen, eingeräumt wird.
Es wird davon ausgegangen, dass die Technologie, die Methodik und das Know-how, die der Lieferant im Rahmen der Lieferung von Waren und/oder des Erbringens von Dienstleistungen an den Kunden einsetzt, implementiert oder entwickelt hat (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumente, Studien, Software, Pläne und Methoden), sein ausschließliches Eigentum bleiben. Jede Lizenz, die der Lieferant einem Kunden gewährt, wird Gegenstand eines speziellen Vertrags (einschließlich einer Gebühr) sein.
Annahme
Jede Reklamation, die den Erhalt von Waren und/oder die erbrachten Dienstleistungen betreffen, muss innerhalb von 7 Kalendertagen ab dem Datum des Erhalts erfolgen. Sie ist nicht als aufschiebende Bedingung für den Verkauf und die Bezahlung auszulegen, wobei der Kunde in dieser Hinsicht von den normalen gesetzlichen Garantien in Sachen Verkauf gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches profitiert.
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten, die die Gesamtheit oder einen Teil dieser Verkaufsbedingungen betreffen, sowie für alle Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung eines Auftrags ergeben, ist das HANDELSGERICHT am Sitz des LIEFERANTEN zuständig.